Roller verkaufen ohne Papiere

Roller verkaufen ohne Papiere

Ein Umzug steht an, du machst Frühjahrsputz oder brauchst einfach ein bisschen Geld und da erinnerst du dich an deinen Roller, den du verkaufen könntest. Wenn nur nicht ein kleines Problem wäre: Du hast keine Papiere mehr, kannst sie nirgends finden oder hattest vielleicht einfach gar keine mehr. Wie du deinen Roller ohne Papiere verkaufen kannst und was du dabei beachten musst, zeigen wir dir hier.

Kurz vorweg: Natürlich sprechen wir hier von Rollern mit mehr als 50 ccm, denn darunter wären das ja Mofas. Du kannst nicht „einfach so“ deinen Roller verkaufen – und du solltest auch ein paar Dinge beachten, denn sonst kannst du wegen Hehlerei gehörig Stress bekommen. Mithilfe des Herstellers und nach ein paar Behördengängen und einem Besuch bei der Polizei kannst du aber die notwendigen Papiere erhalten.

Das war natürlich nur in aller Kürze, was du wissen musst. Aber natürlich sagt sich das alles so einfach – aber wie genau soll das gehen? Dafür brauchen wir ein paar Zeilen mehr. Nimm dir also einen kleinen Moment und lies den Text bis zum Schluss. Dann weißt du ganz genau, was du zu tun hast. Außerdem geben wir dir noch ein paar nützliche Tipps obendrauf!

Roller verkaufen ohne Papiere

Natürlich gibt es eine Menge Gründe, warum du für deinen Roller keine Papiere mehr besitzt. Vielleicht hat dir vor Jahren jemand den Roller geschenkt, und da waren keine Papiere dabei. Oder es handelt sich um ein Erbstück. Möglicherweise hast du den Roller schon jahrelang und bei Umzügen oder andere Umstände (Schlamperei bei den Dokumenten, davon können wir leider auch ein Lied singen :D) sind die Papiere einfach weg.

Vielleicht denkst du dir aber: „Ich will das Teil doch loswerden, was kümmern mich die Papiere?“. Das ist aber problematisch, denn wenn du nicht wegen Hehlerei, also dem Verkauf von gestohlenen Waren, belang werden willst, musst du auch für einen ordnungsgemäßen Verkauf sorgen. Und dafür brauchst du Papiere.

Wir wollen auch an dieser Stelle zur Sicherheit nochmal sagen, dass wir dir auf gar keinen Fall dabei helfen wollen, wenn du den Roller gestohlen hast – denn das ist einfach nur kriminell und geht gar nicht. Ach ja: Und außerdem sprechen wir über Motorroller mit einem Volumen von 50 bis 100 ccm.

Roller verkaufen ohne Papiere
Einfach ein “Shake Hands” und gut is? Besser ist es, wenn du alle Papiere hast. Achtung: Auch ein Händeschütteln gilt schon als Kaufvertrag.

Roller mit Papieren erzielt höhere Preise

Vielleicht macht dir dieser Tipp die ganze Aktion noch schmackhafter: Einen Roller ohne Papiere wird kaum jemand kaufen – oder nur zu einem geringen Preis. Denn wer kauft schon gern die Katze im Sack?

So. Jetzt aber zu den „Hard Facts“. Schauen wir uns zunächst mal an, welche Papiere bzw. Unterlagen du überhaupt brauchst, wenn du deinen Roller verkaufen willst.

Roller verkaufen: Diese Unterlagen brauchst du

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Betriebserlaubnis
  • Kaufvertrag
  • TÜV (optional)
  • Abmeldungsbescheinigung (optional)
  • Perso oder Reisepass (braucht man immer;)

Alright – jetzt weißt du, was du brauchst. Schauen wir uns aber mal an, wie du an die Sachen rankommst.

Fahrzeugbrief wiederbekommen

Ja, es klingt komisch, aber kümmern wir uns erstmal um die Zulassungsbescheinigung II, wie der Fahrzeugbrief offiziell heißt. Um diesen wiederzubekommen, musst du eine Verlusterklärung abgeben. Das machst du am besten beim Kraftfahrtbundesamt oder der Zulassungsstelle. Aber Achtung: Das geht nur, wenn du auch als letzter offizieller Halter des Rollers eingetragen bist. Denn du kannst ja nichts verlieren, was dir noch nie gehört hat, oder?

Wenn du allerdings den Roller geschenkt oder geerbt bekommen hast, wird das ein bisschen komplizierter. Schauen wir uns das mal an:

Roller wurde vererbt

Wenn der Roller durch Vererbung in deinen Besitz übergegangen ist, ist es wichtig, dass du dies entsprechend beweisen kannst. Idealerweise solltest du eine beglaubigte Kopie des Erbscheins oder des Testaments vorlegen können, aus der hervorgeht, dass du rechtmäßig als Erbe oder Erbin eingetragen bist.

Zudem ist es erforderlich, sich an die örtliche Polizeidienststelle zu wenden. Dort kannst du eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass der Roller oder die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) nicht im Schengenraum zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Roller wurde verschenkt

Du hast einen Roller als Geschenk bekommen? Coole Sache für dich – jetzt aber ein bisschen nervig. Denn die Person, die dir den Roller verschenkt hat, muss bestätigen, dass der Roller zuvor ihr oder ihm gehört hat.

Der Haken dabei ist, dass ein einfacher Zettel mit der Aussage “Der Roller gehört(e) mir, LG” oder Ähnliches nicht ausreicht. Es ist eine eidesstattliche Erklärung erforderlich, die von einem Notar beglaubigt sein muss. Das Ganze nimmt nicht nur Zeit in Anspruch, sondern verursacht auch leider Kosten.

Aber leider muss das sein. Oder glaubst du, die Behörden können jedem glauben, der einfach sagt: „Ach, den hab ich geschenkt bekommen“, oder „Der fiel vom Laster“? Bestimmt nicht.

Roller verkaufen ohne Papiere
Bevor du einen Roller verkaufen kannst, musst du auch beweisen, dass er dir gehört

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Für den Fahrzeugbrief hast du bei den Behörden beweisen müssen, dass du rechtmäßig zu dem Roller gekommen bist. Jetzt brauchst du nochmal einen Nachweis für den möglichen Käufer – also wirst du um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht herumkommen. Geh zur Polizei, die werden dir das geben.

Dafür brauchen sie aber verschiedene Daten wie Seriennummer oder Typnamen usw. – und natürlich den Fahrzeugbrief. Perso auch, das ist ja klar.

Betriebserlaubnis

Kann dein Roller überhaupt noch fahren? Oder besser: Darf dein Roller fahren? Oder wurde so viel an ihm herumgetunt, dass er jetzt zu schnell ist? Um das auszuschließen, brauchst du eine Betriebserlaubnis.

Es gibt zwei Arten, diese zu bekommen: Entweder gehst du zum TÜV, die sich dein Gerät einmal anschauen, testen und überprüfen und dir anschließend diese Erlaubnis geben. Das ist allerdings teuer.

Billiger geht es, wenn du dich an den Händler oder direkt auch an den Hersteller wendest. Die meisten Hersteller haben auf ihren Websites extra Dokumente dafür, die du herunterladen und ausfüllen kannst und dann einfach an sie abschickst. Dann bekommst du sie innerhalb von ein paar Tagen zurückgeschickt.

Fahrzeugschein

Eigentlich hast du jetzt schon alle notwendigen Dokumente, um deinen Roller zu verkaufen. Das Ding ist aber: Wenn du noch einen Fahrzeugschein vorweisen kannst, dann ist das Set komplett und der Verkaufswert ist um einiges höher – allerdings musst du eben noch den Roller dazu dann anmelden.

Denn die Zulassungsbescheinigung Teil I bekommst du, wenn du deinen Roller mitsamt allen Dokumenten bei der Zulassungsbehörde anmeldest. Dafür kann es noch unter Umständen notwendig sein, dass du dich versicherst – nur, um dich dann wieder nach dem Verkauf abzumelden.

Roller verkaufen ohne Papiere
Damit alles seine Richtigkeit hat, müssen manche Dokumente beglaubigt werden

Warum der ganze Stress?

Yes – das ganze Manöver ist ein Mehraufwand, auf den du gut und gern verzichten kannst. Sehen wir auch so: Du willst das Ding doch loswerden, und nicht selbst damit fahren!

Aber sei mal ehrlich zu dir: Würdest du einen Roller ohne Papiere von jemandem kaufen? Das „riecht“ nicht nur verdächtig, es macht auch einen Haufen Stress. Und kaum ein Argument treibt den Preis höher nach oben als wenn du sagen kannst: „Läuft, fährt und kommt mit allen Papieren“.
Zu welchen Behörden muss ich gehen?

Für die ganzen Papiere und Dokumente sind immer andere Behörden und Ämter zuständig. Das Problem: Manchmal heißen sie in verschiedenen Regionen ein bisschen anders. Auf deinem Rathaus (oder „Kundencenter“ in vielen Städten) kann man dir aber sicher sagen, wer dafür zuständig ist – auch wenn du vielleicht lieber mal ein bisschen Zeit für ein paar Telefonate aufbringen musst. Und nein: Vieles kannst du nicht digital machen. Wir sind hier ja in Deutschland, da geht das mit dem Digitalen nicht so gut 😉

  • Zulassungsstelle
    Sie überprüft, dass alle Dokumente richtig sind.
  • Straßenverkehrsamt
    Auch hier werden Roller und andere Fahrzeuge zugelassen
  • Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsstelle)
    Hier kannst du Fahrzeuge (also auch Roller) anmelden
  • Polizei
    Sie ist manchmal echt dein Freund und Helfer: Bei der Polizei erhältst du eine Bestätigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung), dass nach deinem Roller nicht gefahndet wird, er also nicht als gestohlen gemeldet wurde.
  • TÜV
    Der Technische Überwachungsverein prüft deinen Roller und gibt sein „Go!“, damit auch alles mit Motor, Bremse & Co. in Ordnung ist.
  • Händler/Hersteller
    Sie können dir dabei helfen, deine Betriebsgenehmigung wiederzubekommen
  • Notar
    Hier musst du unter Umständen hin, damit du beweisen kannst, dass dir der Roller wirklich gehört. Oder auch, wenn du selbst den Roller geschenkt bekommen hast – in diesem Fall muss aber der oder die „Schenkende“ zum Notar.

Und ZACK – das war auch schon alles, was du wissen musst, wenn du deinen Roller ohne Papiere verkaufen möchtest. Aber natürlich lassen wir dich nicht einfach so gehen: Hier sind ein paar Tipps, die du auf jeden Fall auch noch beachten solltest.

Roller verkaufen ohne Papiere
Du solltest unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag anfertigen – gerade bei Freunden & Bekannten!

Roller verkaufen – das sind die besten Tipps

Tipps zum Rollerverkauf gibt es im Internet natürlich wie Sand am Meer. Daher beschränken wir uns hier auf eine kleine Liste mit Tipps, die du beachten solltest, wenn du deinen Roller verkaufen willst:

Motorroller durchchecken:

Neben den Papieren muss natürlich vor allem der Roller selbst in Ordnung sein. Fährt er überhaupt noch? Funktionieren Bremsen, Licht und Zündung? Bessere kleinere Schäden aus und lasse ihn gegebenenfalls nochmal von einer Werkstatt aufpäppeln. Das investierte Geld zahlt sich aus, denn du kannst für einen ordentlichen Roller mehr verlangen als für einen, der fast auseiannderfällt.

Wo und wem verkaufen?

Überlege zuerst, wo du deinen Roller verkaufen möchtest – auf Online-Plattformen wie Motoscout, Kleinanzeigen, an Freunde oder Bekannte. Achte aber auch oder gerade bei Freunden und Familie darauf, dass du einen ordentlichen Kaufvertrag aufsetzt. So sparst du Ärger.

Kaufvertrag machen:

Sicher ist sicher: Schließe einen schriftlichen Kaufvertrag in zweifacher Ausfertigung ab. Nutze dazu einen Standardvertrag, den du hier herunterladen und ausfüllen kannst. Nimm auch eventuelle Unfallschäden in den Vertrag mit auf, damit es später nicht zu Streit kommt.

Garantie und Versicherung:

Natürlich kannst du auch als Privatperson eine Garantie für einen gebrauchten Roller aufheben. Die Frage ist nur, ob du das machen willst – denn dann hast du den Ärger am Hals, wenn was kaputtgeht,

Kümmere dich rechtzeitig um die Kündigung der Roller-Versicherung; beachte, dass die Versicherung ein Jahr im Voraus bezahlt wird. Melde die Versicherung dann ab, um die Haftung bei einem Unfall des Käufers zu vermeiden.


Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Blogeintrag helfen konnten und wünschen dir viel Erfolg beim Verkauf!

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